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Einführung: Lebenlauf / Literarische Erzeugnisse

Erste Sammlung: Brief I. / Brief II. / Brief III / Brief IV / Brief V / Brief VI / Brief VII / Brief VIII

Zweite Sammlung: Brief IX / Brief X / Brief XI / Brief XII / Brief XIII

Dritte Sammlung: Brief XIV / Brief XV / Brief XVI/Biographie

Ambrosius Bethmann Bernhardi (1756- 18o1)

Die literarischen Erzeugnisse von A.B. Bernhardi

Folgende Aufsätze bzw. Bücher hat A.B. Bernhardi verfaßt:

o "Über den Hang der Russen zum Trunke" Dieser Aufsatz erschien in den "Allgemeinen Geographischen Ephemeriden", IV.Band, August 1799, herausgegeben von v. Zach. Die Titelseite zeigt die übernächste Seite. Dieser Aufsatz sollte übertriebene seinerzeit erschienene Aufsätze zu diesem Thema korrigieren, da diese völlig einseitig und übertrieben dieses Thema behandelt hatten. Auf Grund seiner Rußlandkenntnisse und seiner Liebe zu Rußland fühlte sich A.B. Bernhardi zu dieser Entgegnung veranlasst.

Dieser Aufsatz ist auch enthalten in der 3. Sammlung des von A.B. Bernhardi verfassten Buches "Züge zu einem Gemälde von Rußland. unter Catharina II.", das nachfolgend ungekürzt wiedergegeben wird, und zwar auf den Seiten 30-56 (Seitenzahl bezieht sich auf die Seitenzahlen im Buch von A.B. Bernhardi (Nicht auf die Seitenzahlen dieses Heftes über A.B. Bernhardi).

o "Züge zu einem Gemälde des Russischen Reiches unter der Regierung Catharinas II., gesammelt bei einem vieljährigen Aufenthalte in demselben. In vertrauten Briefen."
Dieses Buch erschien in drei Bänden:
1. Sammlung 1798, 304 Seiten, Brief I - VIII
2. Sammlung 1799, 294 Seiten, Brief IX - XIII
3. Sammlung 1807, 92 Seiten, Brief XIV- XVI

Die 3. Sammlung erschien erst nach dem Tode des Verfassers. Sie enthält folgende Teile: Brief XIV: Prüfung einiger Urteile über den Landtagsbeschluß der Livländischen
Ritterschaft von 1797 ...
S. 1 - 29
Brief XV: Über den Hang der Russen zum Trunke. Abdruck des bereits 1799 erschienenen Aufsatzes in den Ephemeriden (s.o.)
Brief XVI: Lebenslauf von A.B. Bernhardi, verfaßt von seinem Freunde M.S.G. Frisch. Er beinhaltet etwa die gleichen Angaben wie der bereits vorstehend abgedruckten Lebenslauf aus den Freyberger Nachrichten aus dem Jahre 1801.

o Verschiedene Rezensionen von historischen, pädagogischen, geographischen und statistischen Schriften über Rußland für die "Jenaer Allgemeine Literaturzeitung" seit 1798. Diese Rezensionen müssen für unser Familienarchiv noch beschafft werden.

o "Gemeinfaßliche Darstellung der Kantischen Lehren über Freiheit, Sittlichkeit, Gottheit und Unsterblichkeit"
2 Teile, erschienen 1796 und 1797, 588 Seiten Format 8, Freiberg, in der Crazischen Buchhandlung, Preis 1 Thaler, 16 Gr.

o Der Verfasser ist in den 3 Sammlungen der "Züge von einem Gemälde des Russischen Reiches ..." nie angegeben. Im Vorwort zur 1. Sammlung wird dies vom Verfasser auch begründet. Vermutlich wollte er sowohl sich selbst als auch seine Informanten nicht preisgegeben. Allerdings wäre dies bei Herausgabe des 3. Bandes nicht mehr nötig gewesen, aber wohl auch deshalb nicht zweckmäßig, da dort ein nicht von ihm verfaßter Lebenslauf erschien. Bei der 3. Sammlung ist wenigstens der Verlag, die Crazische Buchhandlung in Freiberg angegeben.

o Lange Zeit war ein Exemplar der "Gemeinfaßlichen Darstellung der Kantischen Lehren" nicht auffindbar. Inzwischen konnte ausser einem Original bei Frau Traude Wenck in Leipzig sogar ein moderner Nachdruck ermittelt werden.

o Zum besseren Verständnis der "Züge zu einem Gemälde des Russischen Reiches ..." folgen auf den nächsten Seite einige historische Angaben über Rußland.

o In der Vorrede zur 2.Sammlung (Seite 110) weist A.B. Bernhardi darauf hin, daß zumindest die 1. Sammlung in Rußland und Österreich verboten seien. Kritik war offensichtlich in diesen beiden Staaten unerwünscht, obwohl die Bernhardische Darstellung sich in der Regel durch Objektivität auszeichnet und A.B. Bernhardi sich sehr bemüht, Rußland zu verteidigen.

Abschrift
Vorrede.

Die Absicht dieser Schrift ist vorzüglich, gebildete Personen, die teils durch mannigfaltige Geschäfte, teils durch die Unbekanntschaft mit der philosophischen Sprache, ausser Stand gesetzt sind, die Kantischen Schriften oder andere, die eine ganz wissenschaftliche Einrichtung haben, zu benutzen, mit Ideen bekannt zu machen, die in den Augen des Verfassers von grosser Wichtigkeit sind. Er hatte schon längst alles Philosophieren über den letzten Grund der Sittlichkeit aufgegeben, und sich bloss an die einzelnen Gebote der Pflicht gehalten, als die reine Moral aufgestellt wurden. Diese gab ihm die Befriedigung, die er je zu finden gezweifelt hatte, und war ihm um so willkommner, je peinlicher oft sein Gefühl gewesen war, wenn er das, was ihm offenbare Pflicht schien, von andern weg vernünfteln sah, und --- mittelbarer oder unmittelbarer Weise auf die Epicurische Lehre verwiesen wurde, ohne im Stande zu sein, seine eigenen Urteile mit hinlänglichen Gründen zu unterstützen. In einem ähnlichen Falle befinden sich wahrscheinlicher Weise nicht wenig Menschen, ohne Muse zu haben die Kantischen Ideen sich aus solchen Büchern bekannt zu machen, die ein fortgesetztes Nachdenken erfordern. Dies ist die erste Klasse von Personen, denen dies Buch bestimmt ist. Eine zweite Klasse besteht aus solchen, wenigstens in gewisser Rücksicht, gelten lassen, und eben deswegen nicht abgeneigt sind Belehrung anzunehmen. Hierzu können auch diejenigen gerechnet werden, die, ihrer wahren oder Vorgeblichen Überzeugung treu, nur den Eingebungen der Selbstliebe folgen --- wenn sie doch auf den Gedanken kommen sollten, dass Tugend ihren guten Grund haben könne, und dann eine Belehrung suchten, die sich ohne grosse Anstrengung erhalten lässt.
Für diese Klasse von Personen ist ein Buch, wie dieses sein soll, um so viel nötiger, da die Streitigkeiten, über die Kantischen Lehren vor das grosse Publikum gekommen sind, und dieses verleitet wird, über eine Sache abzusprechen, die es nur von einer Seite kennen lernt. Wie viele Menschen mögen nicht den Spötteleien über den kategorischen Imperativ ihren Beifall begeben haben, ohne zu wissen, dass er nichts anders enthält als das Gebot: vernünftig behandeln. Wenn sie gar nichts dabei dachten, so lachten sie nur über ein, für sie leeres, Wort. Allein dies ist nicht immer der Fall. Oft fassen gerade diejenigen, welche an allem Grunde der Pflicht zweifeln, so viel davon, dass es auf uneigennützige Tugend hinweise, sie lachen also nicht über das Wort, sondern über die Sache, und werden in ihrem Unglauben noch mehr bestärkt. Triumphierten sie, schon vor der Kantischen Morallehre, nicht selten, wenn sie sahen, dass diejenigen, welche ihre Grundsätze verwarfen, nichts über alle Einwendung erhabenes - dagegen vorbringen konnten: so geschieht es nun noch mehr, indem sie wähnen, dass auch das, was die neuere Philosophie lehrt, eben so wenig Haltbarkeit habe, als alle vorher gehende Menschen, die nach ihrem Leben ihre Grundsätze einrichten, auf andere Gedanken zu bringen, darf man freilich nicht so leicht erwarten. Aber dass die Menge dieser Menschen immer geringer werde, dies kann man von der Verbreitung der reinen Moral mit Wahrscheinlichkeit hoffen.

Wenn es so weit gekommen sein wird, dass kein Mensch es wagen darf, das Gefühl von Lust oder Unlust als das höchste Gesetz für alle Handlungen anzugeben, ohne sich als einen unvernünftigen Menschen darzustellen: so wird die moralische Zweifelsucht gezwungen sein sich zu verbergen, und dadurch zugleich einen grossen Teil ihres Einflusses verlieren.
Endlich ist dies Buch auch solchen, gebildeten aber nicht mit der Philosophie bekannten, Personen bestimmt, welche sittliche Güte für die höchste Bestimmung des Menschen halten, aber glauben, dass die Lehren, die zu derselben führen, Glückseligkeitslehren sind, und die Kantischen Grundsätze entweder für müssige Spekulationen, oder gar für gefährlich halten. Diese Personen auf dasjenige aufmerksam zu machen was aus ihren Grundsätzen folgt, und womöglich, zu einer andern Meinung über Kants Morallehre zu bringen, fehlen dem Verfasser ebenfalls von Wichtigkeit zu sein. Sie befördern oft wider ihren Willen die Unsittlichkeit, indem sie Regeln des Verhaltens aufstellen, die gar sehr gemissdeutet werden können, und hindern den Eingang solcher, die am meisten geschickt sind, Tugend zu befördern.
Was in Beziehung auf Sittlichkeit gesagt worden ist, gilt auch größtenteils für die Religion. Es war eine Zeit wo man glaubte, dass alle Menschen durch diese zur Tugend geleitet werden könnten. Jetzt scheint es notwendig, für viele die Sache umzukehren, und sie durch Tugend zur Religion zu führen. Auch in dieser Rücksicht können die Kantischen Lehren ausgebreiteten Nutzen haben, und bedürfen deswegen eben so gut einer gemeinfasslichen Darstellung, als um dem echten Begriffe der Pflicht Eingang zu
verschaffen. Auch ist dieselbe wiederum um so nötiger, je häufiger die Missverständnisse über die wahre Beschaffenheit jener Lehren über Gott und Unsterblichkeit sind.
Ob nun die Absichten, die durch dieses Buch befördert werden sollen, nicht schon durch so viele andere Schriften, welche die Kantischen Grundsätze erläutern, erreicht werden können -- darf freilich der Verfasser nicht mit Gewissheit entscheiden. Aber so viel muss ihm erlaubt sein zu sagen, dass die Erfahrung ihm hierüber Zweifel gelassen hat. Überdies muss seine Rechtfertigung in dem Buche selbst gesucht werden. Liegt demselben eine Form zu Grunde, die sich noch in keinem andern findet, oder ist die Ausfüllung derselben noch nicht eben so da: so kam der Versuch selbst, die Grundideen der reinenMoral und der sich darauf beziehenden Religion gemeinfasslich darzustellen, eben so wenig getadelt werden, als irgend ein Versuch, die Sittenlehren überhaupt für eine gewisse Klasse von Menschen so vorzutragen, wie jemand glaubt, dass sie am besten Eingang finden. Eine andere Frage aber ist, ob den Verfasser dieses Buchs sei Versuch gelungen sei. Hierüber wird er billige Urteile gern sehen und, wenn sie ihm vor der Ausgabe des zweiten Teils bekannt werden, willig benutzen.

Freyberg, den 12. April 1796

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